Paddys-Races-Days SAM Verein
Der Schweizerische Auto- und Motorradfahrer-Verband (SAM) wurde im Jahre 1927 unter der Bezeichnung Ostschweizerischer Motorradfahrer-Verband (OMV) in Weinfelden TG gegründet. Der SAM bezweckt den Zusammenschluss der motorisierten Strassenbenützer zu einem organisierten Verband.
Dem SAM sind rund 50 Sektionen mit rund 5’000 Mitgliedern angeschlossen, er verlegt sein offizielles Verbandsorgan MOTOR JOURNAL, das 12 mal pro Jahr erscheint, und stellt das Zolldokument “Carnet de Passages” aus. Er bezweckt die Neugründung und Aufnahme von weiteren Sektionen (auch Markenclubs) / Paddys-Races-Days führt eine eigene Sektion für Motorsportbegeisterte.
Der Paddys-Races-Days Verein leistet in der Kombination mit SAM seinen Mitglieder diverse Dienstleistungsentschädigungen, wie für: Pannenhilfe Inland, Pannenhilfe Ausland (gegen Verrechnung eines Kostenbeitrages), Rechtsauskunft, Wild- und Marderschaden, Subventionen an Sicherheitskurse und Schutzhelme, Werbeprämie für jedes neu geworbene Mitglied. Ausserdem kann der SAM in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnerfirmen spezielle Angebote für seine Mitglieder anbieten.
RENNUNFALLVERSICHERUNG (Risikoverischerung für TrackDays)
Dem SAM ist es mit Unterstützung des Partners solution+benefit gelungen, eine ideale Kollektiv-Lizenzversicherung für Motorsportler abzuschliessen. Neben einem Todesfallkapital von CHF 10’000 ist in jeder SAM-Lizenz ein Zusatz enthalten, der alle nicht bereits abgedeckten Kürzungen von Taggeldern und Invalidenrenten durch Wagnis ausgleicht und das bis zu einem Maximalbetrag von CHF 250'000. Das heisst, diese Risikoversicherung springt immer dann ein, wenn nicht bereits anderweitig eine Deckung für die Übernahme von Leistungskürzungen von Taggeldern und Invalidenrenten besteht (z.B. UVG-Zusatzversicherung).
Bei Unfällen wird leider immer wieder festgestellt, dass viele Risikosportler für den Fall eines Unfalls ungenügend versichert sind. Rennstreckenevents, die von den Versicherungen als absolute Wagnisse eingestuft werden. Gemäss Art. 39 UVG und Art. 50 UVV werden bei Nichtberufsunfällen, die auf ein Wagnis zurückgehen, die Geldleistungen (z.B. Taggelder) um die Hälfte gekürzt und in besonders schweren Fällen sogar verweigert.
^Nun bekommt jeder Fahrer das Rundum-Sorglos-Paket mit seiner SAM-Lizenz und ist so automatisch versichert. Für einen Bruchteil der üblichen Kosten sind nun also mögliche Kürzungen durch Wagnis im Taggeld und bei Invalidenrenten bis zum Maximalbetrag von CHF 250'000 abgedeckt.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) (PDF)